Vereinsrichtlinien

Vereinsrichtlinien

des UNION-Tennisclubs Schrick

gegr. 1984

 

I - Mitgliedschaften

Vollmitglieder

Der Mitgliedsbeitrag für Vollmitglieder ist wie folgt gestaffelt:

 

 


Einzelperson

€ 

110,00

Ehepaar/Lebensgemeinschaft

170,00

Jugendlicher/Schüler/Student/Lehrling (bis 25 Jahre)

 

 

 

45,00


Mitglieder „light“

Seit 2007 gibt es die Möglichkeit der Mitgliedschaft „light“. Diese Mitglieder haben die Möglichkeiten, an allen Veranstaltungen des UTC-Schrick teilzunehmen und alle Angebote des Vereines zu nutzen, außer der Benutzung der Tennisplätze. 

Aus diesem Grund wurde auch das Angebot an Freizeitaktivitäten verbessert.

 

.


Mitglied light

€ 

20,00


 

 

II - Vorstand

 Der UNION-Tennisclub Schrick besteht lt. Wahl vom 5. April 2024 aus folgendem Vorstand:

 


Funktion

Name

Obmann

Gerhard Danetzky

Obmannstellvertreter

Bernd Kleedorfer

Schriftführer

Doris Danetzky

Schriftführerstellvertreterin

Matthias Nake

Kassier

Lukas Max

Kassierstellvertreter

 

Sebastian Fritsch

Jugendleiter

Gerhard Danetzky

Beirat

Josef Dienbauer

Beirat

Andreas Hollaus 

Beirat

Sandra Findeis

Beirat

Simon Richter

Beirat

Claudia Zehetner

 

 


 

 

Alle zwei Jahre sind Neuwahlen fällig (in jedem geraden Jahr)

 

III – Rechte und Pflichten

 

Rechte und Pflichten der Mitglieder

 


  • Die Vollmitglieder sind berechtigt


 


  1. An allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines zu beanspruchen. Vollmitglieder dürfen auch mit anderen, als den eigenen Kindern, auf dem Platz spielen, ohne hierfür Gaststunden bezahlen zu müssen. Allerdings ist eine Reservierung mittels Gastschloss nicht erlaubt. 


Für „Mitglieder light“ gilt dasselbe, jedoch nicht die Benützung der Plätze. 


  1. Mitglieder, die an einem offiziellen Turnier des NÖTV oder Grenzlandes teilnehmen, wird bei Erreichen eines Platzes von 1 – 3 das Nenngeld ersetzt; Jugendliche, die an einem Turnier teilnehmen und Kinder von Mitgliedern sind, wird das Nenngeld bis zum Höchstmaß von fünf Turnieren jährlich vom Verein, unabhängig welcher Rang erreicht wird, refundiert, den anderen bis zum Höchstmaß von zwei Turnieren.


 


  • Die Mitglieder haben die Pflicht


 

  1. Den Mitgliedsbeitrag pünktlich zu bezahlen.  
  2. Bei anderen Events als Tennisveranstaltungen durch Mitarbeit und Beistellung von Tombolapreisen mitzuwirken, da z.B. die Einnahmen des Vereines wesentlich auf die Durchführung eines Kellerfestes mit Tombola gestützt sind. Ohne Durchführung dieser Veranstaltung müsste der Mitgliedsbeitrag wesentlich angehoben werden, um dieselben Jahreseinnahmen zu erzielen. 

 

 

IV – Platzordnung

 


  • Allgemeine Bedingungen


 

  1. Über die Benutzbarkeit der Tennisplätze entscheiden die Vorstandsmitglieder.
  2. Zur Platzreservierung dient das Online-Reservierungssystem mySporti auf der Homepage des Vereins.
  3. Die gesamte Anlage ist peinlichst sauber zu halten und entsprechend zu schonen. Nach jedem Spiel ist der Platz von außen nach innen abzuziehen und die Linien sind zu säubern.
  4. Die Benützung der Plätze ist nur in entsprechender Tenniskleidung und mit Tennisschuhen gestattet. 
  5. Für Meisterschaften, Turniere u.ä. erfolgen jeweils Sonderregelungen.
  6. Der Klub übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Sachen.
  7. Getränke- und Speisenentnahme dürfen nur durch Mitglieder erfolgen. Diese sind sofort zu bezahlen.

 

 

V – Ranglistenspiel

  

Jedes Vollmitglied hat das Recht auf Teilnahme am Ranglistenspiel. Dieses gibt es  sowohl für Herren als auch für Damen. Das Ranglistenspiel sowie die jeweiligen Einzelforderungen erfolgen online über E-Tennis. Hier wird auch die Rangliste geführt.

 

Die Spieler reservieren sich selbst den Platz und spielen die Forderung aus.

 

 

VI - Benützung der Anlage mit Nichtmitgliedern

 

Preise für Gästestunden:

 


Wochentags    bis 16 Uhr 

5,00

Wochentags    ab 16 Uhr 

7,50

Samstag, Sonn- und Feiertag 

10,00


 

Beim Spielen mit Gästen ist immer der anteilige Beitrag zu leisten. Spielen beispielsweise ein Mitglied und ein Gast, so ist die Hälfte des Gaststundentarifes zu zahlen, spielen drei Mitglieder mit einem Gast, so ist 1/4 des Gaststundentarifes zu zahlen.

Das für den Gast verantwortliche Mitglied hat im Gastheft, welches im Klubhaus aufliegt, den Spieltermin sofort nach erfolgtem Spiel einzutragen.

Mit der Vorschreibung des Mitgliedsbeitrages für das nächste Jahr erhält jedes Mitglied eine Vorschreibung über die von ihm vergebenen Gaststunden.

 

 

VII – Schiedsgericht

 

In allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten entscheidet das Schiedsgericht.

Das Schiedsgericht setzt sich aus fünf Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass jeder Streitteil innerhalb von drei Tagen dem Vorstand zwei Mitglieder als Schiedsgericht namhaft macht. Diese wählen mit Stimmenmehrheit einen Vorsitzenden des Schiedsgerichtes. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los. Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidungen bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind endgültig.

 

Die Beachtung dieser Regeln garantiert allen Klubmitgliedern einen reibungslosen und angenehmen Spielbetrieb. Die Nichtbeachtung durch Einzelne führt zu Ärger und Mehrkosten. Ersteres führt zu Missstimmungen, letztere werden im Wege der Mitgliedsbeiträge auf alle verteilt.

 

 Schrick, im April 2024